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Joachim Katzbach

Unabhängiger Versicherungsmakler - Kreditvermittler - Energievermittler

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Joachim Katzbach

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Über

Die Nummer 1 in Versicherungen

Herzlich willkommen auf der Webseite von Joachim Katzbach, Ihrem erfahrenen Partner in der Welt der Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Mit stolzen 20 Jahren Branchenerfahrung bringe ich nicht nur umfassendes Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse meiner Kunden mit.

Ganz gleich, ob Sie auf der Suche nach maßgeschneiderten Versicherungslösungen, flexiblen Kreditoptionen oder energieeffizienten Angeboten sind – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und Engagement zur Seite.

Personenversicherungen

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen

Risikolebensversicherung: Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Kapitallebensversicherung: Kombination aus Versicherungsschutz und Kapitalanlage. Rentenversicherung: Garantierte Rente im Alter, oft in Verbindung mit einer Kapitalanlage.

Krankenversicherungen

Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung (PKV): Individuelle Gesundheitsversorgung mit verschiedenen Tarifen. Krankenzusatzversicherung: Ergänzender Schutz für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Zahnzusatzversicherung: Spezielle Absicherung für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung des Einkommens, falls der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Unfallversicherung

Unfall

Versicherungsschutz bei Unfällen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Absicherung der Kosten für Pflege im Alter oder bei schweren Erkrankungen.

Versicherungsgebiete

Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist vertraglich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern agiert immer im Auftrag und Interesse seiner Kunden!
Bei weiteren Fragen über verschiedene Themengebiete können Sie jederzeit Links einfügen: Kontakt zu mir aufnehmen.

Sachversicherungen

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Schutz für persönliche Gegenstände im Haus bei Diebstahl, Feuer oder Naturkatastrophen.

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Absicherung von Gebäuden gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser.

Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung

Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko für Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge.

Gewerbeversicherungen

Gewerbeversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen von Dritten. Gewerbegebäude- und Inhaltsversicherung: Absicherung von Geschäftsgebäuden und Inventar. Transport- und Logistikversicherungen: Schutz für Waren während des Transports.

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen

Reiserücktrittsversicherung: Absicherung gegen Stornokosten bei Reiseabbruch oder -ausfall. Auslandsreisekrankenversicherung: Deckung von medizinischen Kosten im Ausland. Reisegepäckversicherung: Schutz für persönliche Gegenstände während der Reise.

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Die Zahlen

Das zeichnet uns aus

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Überprüfen Sie unsere FAQ

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Zu diesen zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm oder ein Feuer sowie schwere Krank­hei­ten.

Auslandsreisenden ist stets eine Reise­kranken­ver­si­che­rung zu empfehlen. Diese übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, mitunter auch den notwendigen Rücktransport.

In der Regel ja. Bei einer Quarantäne (durch Corona) handelt es sich um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund, aus dem die Reise nicht angetreten werden kann.

Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund.

Grundsätzlich gilt: Die Angst allein, am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus: Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab – lassen Sie sich also stets ausführlich beraten.

Ja. Gebuchte Pauschalreisen können bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt in der Regel kostenlos storniert werden. Kontaktierten Sie direkt Ihren Reiseveranstalter. Sollten Sie Hotel, Flug etc. selbst gebucht haben (Individualreise), so sind Stornogebühren wahrscheinlicher und Sie müssen mit allen Beteiligten (Hotel, Flug- und Mietwagengesellschaft) separat Kontakt aufnehmen.

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FAQ

Allgemeine Fragen?

Häufige Kundenfragen - Ihre Sicherheit, unsere Priorität

Herzlich willkommen in unserer Rubrik “Häufige Kundenfragen”, in der wir auf Ihre Anliegen und Unsicherheiten eingehen, um Ihnen ein besseres Verständnis für unsere Dienstleistungen zu vermitteln. Uns ist bewusst, dass das Thema Versicherungen und Reiseschutz mit vielen Fragen verbunden ist. Daher möchten wir Ihnen klare Antworten auf häufig gestellte Fragen bieten, damit Sie sich optimal informiert fühlen.

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